Der Grundsteuermessbetrag ist für die Berechnung der Grundsteuer eine verbindliche Grundlage. Eine weitere verbindliche Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der durch die jeweilige Gemeindevertretung festgesetzte Hebesatz. Diese beiden Werte (Messbetrag x Hebesatz) werden multipliziert und ergeben die jährlich zu entrichtende Grundsteuer. Die Grundsteuerbescheide werden Mitte Januar 2025 an die Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Postweg versandt.
Fragen die sich zum Grundsteuermessbetrag beziehen, sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten. Für gezielte Antworten sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Fragen möglichst schriftlich stellen oder einen persönlichen Termin/Rückruf-Termin vereinbaren.
Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform Sie hier. Zudem erteilt die Behördennummer 115 allgemeine Auskünfte und vermittelt gegebenenfalls weiterführende Kontakte.