Schrift  + -
Suche

Grundsteuerreform: Was Eigentümerinnen und Eigentümer im Amt Süderbrarup wissen sollten

| News | Amt Süderbrarup

Bereits im Jahr 2022 fand eine umfassende Abfrage der Grundstücksdaten durch das Finanzamt statt. Diese Daten bilden die Basis für die Berechnung des neuen Grundsteuerwerts. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Grundstücksgröße, der Nutzungsart, der Grundstückslage und vieles mehr.

Der Grundsteuermessbetrag ist für die Berechnung der Grundsteuer eine verbindliche Grundlage. Eine weitere verbindliche Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der durch die jeweilige Gemeindevertretung festgesetzte Hebesatz. Diese beiden Werte (Messbetrag x Hebesatz) werden multipliziert und ergeben die jährlich zu entrichtende Grundsteuer. Die Grundsteuerbescheide werden Mitte Januar 2025 an die Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Postweg versandt.

Fragen die sich zum Grundsteuermessbetrag beziehen, sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten. Für gezielte Antworten sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Fragen möglichst  schriftlich stellen oder einen persönlichen Termin/Rückruf-Termin vereinbaren.

Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform Sie hier. Zudem erteilt die Behördennummer 115 allgemeine Auskünfte und vermittelt gegebenenfalls weiterführende Kontakte.

Anfahrt

Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup

Kontakt

Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de

Sprechzeiten

Mo.  8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr
Di. 8.00-12.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr
  und nach Vereinbarung

 

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Abonnieren Sie jetzt unseren
kostenlosen Newsletter!

Newsletter Anmeldung

 

 

Behördennummer 115

Unter einer einzigen Telefonnummer gibt es Auskünfte über Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Vergabe­bekannt­machungen

Auf folgender Seite werden fortlaufend die Vergabe­bekannt­machungen veröffentlicht.

VERGABEBEKANNTMACHUNGEN

Zuständigkeitenfinder

Der ZuFiSH ist ein Informations­portal rund um Dienstleistungen, die die öffentliche Hand in Schleswig-Holstein Ihnen als BürgerIn anbietet.

ZuFiSH

Bankverbindung

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN: DE10 2175 0000 0070 0321 98
BIC: NOLADE21NOS