Informationen zur Schülerfahrkarte im Kreis Schleswig-Flensburg ab dem Schuljahr 2024/25
Ab dem Schuljahr 2024/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ein neues einheitliches Online-Verfahren namens OLAV zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt. Das Verfahren wird bereits in anderen Kreisen in Schleswig-Holstein genutzt und von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet.
Durch die Verfahrensumstellung, ist für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 2023/24 eine Fahrkarte erhalten haben. Die bisher über die Schulen, Schulträger und den Kreis ausgehändigten Fahrkarten, werden spätestens zum 31.08.2024 ungültig.
Der neue Online-Antrag steht daher ab dem 27. Mai 2024 auf der Internetseite www.ticket-olav.de allen Antragstellerinnen und Antragstellern für Anträge mit Beginn des Schuljahrs 2024/25 zur Verfügung.
Die Anträge sind für das Schuljahr 2024/25 bis zum 30. Juni 2024 zu stellen. Für Anträge, die später eintreffen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. Sollte die Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine anderweitige Antragstellung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg.
Nach rechtzeitiger Antragstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller während der Sommerferien von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird dem Schulkind nachfolgend zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte (wenn vorhanden) und einer Unterschrift ausgehändigt.
Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte zu erhalten?
Auf Antragstellung wird einem Schulkind mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird und zudem die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und eine Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes von mehr als 2 km bei den Jahrgangstufen 1-4 bzw. 4 km bei den Jahrgangstufen 5-10 aufweist. Als Entfernung gilt der verkehrsübliche Weg von der spezifischen Wohnadresse des Schulkindes bis zur Adresse der nächstgelegenen Schule der Schulart. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt ausschließlich über das von der Zentralen Stelle eingesetzte Tool der Software OLAV. Schülerinnen und Schüler die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Jahrgangsstufen 11-13, Vollzeitbeschulung an Berufsschulen, Entfernungen unterhalb der Kilometergrenzen und Beschulung an Schulen in freier Trägerschaft), können ggf. unter Zahlung eines Eigenanteils eine vergünstigte Fahrkarte über das Verfahren erhalten.
Noch Fragen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.ticket-olav.de. Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der Adresse olav@kreis-rz.de oder telefonisch an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten unter der Rufnummer 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr).