Hier erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zur Beantragung der Schülerfahrkarten:
- Antragstellung: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und stellen Sie den Antrag über das Online-Portal OLAV.
- Fristen: Beachten Sie die Antragsfristen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
- Informationsblatt Chipkarte: Hier finden Sie das Informationsblatt zur Chipkarte.
Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte zu erhalten?
Auf Antragstellung wird einem Schulkind mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird und zudem die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und eine Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes von mehr als 2 km bei den Jahrgangstufen 1-4 bzw. 4 km bei den Jahrgangstufen 5-10 aufweist. Als Entfernung gilt der verkehrsübliche Weg von der spezifischen Wohnadresse des Schulkindes bis zur Adresse der nächstgelegenen Schule der Schulart. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt ausschließlich über das von der Zentralen Stelle eingesetzte Tool der Software OLAV. Schülerinnen und Schüler die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Jahrgangsstufen 11-13, Vollzeitbeschulung an Berufsschulen, Entfernungen unterhalb der Kilometergrenzen und Beschulung an Schulen in freier Trägerschaft), können ggf. unter Zahlung eines Eigenanteils eine vergünstigte Fahrkarte über das Verfahren erhalten.
Noch Fragen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.ticket-olav.de. Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der Adresse olav@kreis-rz.de oder telefonisch an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten unter der Rufnummer 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr).