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SchülerInnenbeförderung

Hier erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zur Beantragung der Schülerfahrkarten für das aktuelle und kommende Schuljahr. 

Wichtige Hinweise:

  • Antragstellung: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und stellen Sie den Antrag über das das neue Online-Portal OLAV.
  • Fristen: Beachten Sie die Antragsfristen für das aktuelle und kommende Schuljahr, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
SCHULJAHR 2024/2025

Informationen zur Schülerfahrkarte im Kreis Schleswig-Flensburg ab dem Schuljahr 2024/25

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ein neues einheitliches Online-Verfahren namens OLAV zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt. Das Verfahren wird bereits in anderen Kreisen in Schleswig-Holstein genutzt und von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet.

Durch die Verfahrensumstellung, ist für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 2023/24 eine Fahrkarte erhalten haben. Die bisher über die Schulen, Schulträger und den Kreis ausgehändigten Fahrkarten, werden spätestens zum 31.08.2024 ungültig.

Der neue Online-Antrag steht daher ab dem 27. Mai 2024 auf der Internetseite www.ticket-olav.de allen Antragstellerinnen und Antragstellern für Anträge mit Beginn des Schuljahrs 2024/25 zur Verfügung.
Die Anträge sind für das Schuljahr 2024/25 bis zum 30. Juni 2024 zu stellen. Für Anträge, die später eintreffen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. Sollte die Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine anderweitige Antragstellung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg.

Nach rechtzeitiger Antragstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller während der Sommerferien von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird dem Schulkind nachfolgend zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte (wenn vorhanden) und einer Unterschrift ausgehändigt.

Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte zu erhalten?
Auf Antragstellung wird einem Schulkind mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird und zudem die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und eine Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes von mehr als 2 km bei den Jahrgangstufen 1-4 bzw. 4 km bei den Jahrgangstufen 5-10 aufweist. Als Entfernung gilt der verkehrsübliche Weg von der spezifischen Wohnadresse des Schulkindes bis zur Adresse der nächstgelegenen Schule der Schulart. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt ausschließlich über das von der Zentralen Stelle eingesetzte Tool der Software OLAV. Schülerinnen und Schüler die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Jahrgangsstufen 11-13, Vollzeitbeschulung an Berufsschulen, Entfernungen unterhalb der Kilometergrenzen und Beschulung an Schulen in freier Trägerschaft), können ggf. unter Zahlung eines Eigenanteils eine vergünstigte Fahrkarte über das Verfahren erhalten.

Noch Fragen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.ticket-olav.de. Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der Adresse olav@kreis-rz.de oder telefonisch an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten unter der Rufnummer 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr).

SCHULJAHR 2023/2024

Informationen zur Schülerbeförderung im Amt Süderbrarup Schuljahr 2023-24

Grundsätzliches

Die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen sind Träger der Schülerbeförderung für Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen fünf bis zehn der weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen.

Das Amt Süderbrarup ist Träger der Schülerbeförderung für SchülerInnen der

  • Schule am Thorsberger Moor Gemeinschaftsschule Süderbrarup
  • Nordlicht-Schule Grundschule Süderbrarup
     

Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrkarte ist, dass die Wohnung des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und der Schüler nicht am Schulort der besuchten Schule wohnt. 

Beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wird keine Eigenbeteiligung erhoben. Die Regelung, dass beim Besuch einer entfernter gelegenen Schule der gewählten Schulart nur die fiktiven Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, entfällt mit der Ausgabe des Deutschland-Tickets. Es werden keine Mehrkosten mehr erhoben.

Es besteht die Verpflichtung, die Fahrkarte bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Amt Süderbrarup durch den Antragsteller zu erstatten.

Wie erhält Ihr Kind seinen Fahrausweis?

Füllen Sie bitte eine Anmeldung zur Schülerbeförderung aus und schicken Sie diese an das Amt Süderbrarup, team Allee 22, 24392 Süderbrarup oder geben Sie diese im Sekretariat Ihrer Schule ab. Gerne können Sie auch eine Anmeldung hier online ausfüllen.

Durch die Umstellung auf das Deutschland-Ticket erhält Ihr Kind eine Papierfahrkarte, die entsprechend den Vorgaben von Bund und Land Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Einstiegshaltestelle und den Gültigkeitsmonat enthalten. Es wird somit keine Schülerjahreskarte mehr geben. Zudem ist ein digital lesbarer, standardisierter Barcode auf der Papierfahrkarte erforderlich.

Ab 01.01.2024 soll die Ausgabe des Deutschland-Tickets dann als Chipkarte erfolgen. Die Ausgabe der Chipkarten wird rechtzeitig automatisch über die Schule erfolgen.

Weder für das D-Ticket in Papierform noch für die spätere Chipkarte ist ein Lichtbild vorgesehen. Die Tarifbestimmungen sehen jedoch vor, dass die Fahrkarte nur unter Mitführung eines Ausweisdokuments gültig ist. Das bedeutet, dass jedes Kind neben der Fahrkarte auch einen Ausweis zur Identifikation mitführen muss.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat einen Weg gefunden, Ihnen möglichst schnell und einfach ein von den Verkehrsunternehmen als Identifikationsnachweis anerkanntes Dokument zugänglich zu machen. Dieses Dokument, eine Identitätskarte, wird von der Schule ausgefüllt. Hierzu geben Sie Ihrem Kinde bitte ein Lichtbild mit. Sie können aber natürlich auch andere Ausweisnachweise (Schülerausweis, Personalausweis..) ihrem Kind mitgeben.

Rücksendung der Fahrkartenanmeldungen bitte bis zum 26.06.2023!!

Zusätzliches Angebot

Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur besuchten Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie eine Karte, das sog. Bildungsticket mit der Berechtigung für eine kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg kaufen.

Der Eigenanteil für diese Karte liegt bei Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis zehn bei 150,00 €, Ermäßigungen gibt es nicht.

Zahlungen zum Erwerb des Bildungstickets bitte bis zum 14.07.2023 an:

Amt Süderbrarup, Amtskasse 
IBAN: DE88 216 900 200 00 820 6503
BIC: GENODEF!SLW. 
Als Verwendungszweck bitte angeben: Schule, Jahrgangsstufe und Vor- und Nachnamen des Kindes.

Antrag auf Schülerbeförderung

Anfahrt

Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup

Kontakt

Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de

Sprechzeiten

Mo.  8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr
Di. 8.00-12.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr
  und nach Vereinbarung

 

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