Bereits in den vergangenen Monaten sind zahlreiche Kommunen des Kreises Schleswig-Flensburg der 115 beigetreten. Im April wird mit dem Start weiterer Kommunen der Service der 115 den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend zur Verfügung stehen.
Mit der Behördennummer 115 bieten der Kreis sowie die kreisangehörigen Gemeinden, Städte und Ämter zukünftig telefonischen Service über die Dienstzeiten der Verwaltungen hinaus an. Die 115 ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Also auch zu Zeiten, in denen in den Behörden selbst niemand mehr vor Ort ist.
Der Service der 115 stellt eine Erweiterung des bereits bestehenden Service der Telefonzentralen dar, die weiterhin erreichbar bleiben. Die Anrufenden können selbst entscheiden, ob sie wie bisher die Telefonzentrale oder die 115 anwählen.
Die Behördennummer 115 wird zentral vom Land Schleswig-Holstein organisiert und finanziert und steht allen Kommunen des Landes als Bürgerdienst zur Verfügung. Damit ergänzt die 115 das Angebot des Zuständigkeitsfinders ZuFISH (www.zufish.schleswig-holstein.de) und diverser Onlinedienste (Startseite - Schleswig-Holstein-Service), die ebenfalls vom Land zentral bereitgestellt werden. Sowohl über den ZuFiSH als auch über die 115 informieren Land und Kommunen zu diversen Fragen der Verwaltung.
Digitalisierungsminister Dirk Schrödter sieht die Kommunen im Kreis Schleswig-Flensburg mit dem Start der Behördennummer 115 als „Vorreiter“. „Diesen Schwung gilt es, in das gesamte Land Schleswig-Holstein hinauszutragen und unsere Verwaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen noch serviceorientierter durch eine verbesserte Erreichbarkeit aufzustellen. Die 115 hilft weiter und führt zielgerichtet zu den richtigen Verwaltungsdienstleistungen, was Ressourcen und Zeit sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Verwaltungen selbst spart. So gestalten wir die Zukunft der Verwaltung“, sagte Schrödter.
Hintergrundinformationen zur Behördennummer 115:
„Welche Papiere brauche ich, um zu heiraten?“ „Wie melde ich ein Gewerbe an?“ Wo muss ich meinen Wohngeldantrag stellen?“ Unter der 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu Leistungen der Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Dabei ist es egal, welche Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 115-Servicecenter haben Informationen von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung. Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, sodass sich die Anruferinnen und Anrufer mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge können somit vermieden werden.