Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinden im Amt Süderbrarup zum (telefonischen) Interview ausgewählt werden können. Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend, wobei der Datenschutz und die Vertraulichkeit der Daten stets gewährleistet sind.
Für weitere Informationen zum Mikrozensus und zur Durchführung der Befragung steht die Website des Statistikamtes Nord zur Verfügung: https://www.statistik-nord.de/mikrozensus
Der Mikrozensus liefert wichtige Daten für politische Entscheidungen und gesellschaftliche Analysen. Die Teilnahme der ausgewählten Haushalte trägt dazu bei, ein genaues Bild der aktuellen Lebensverhältnisse zu erhalten.