Schrift  + -
Suche

Bekanntmachung der Anordnung des Abbrennverbots für Feuerwerkskörper

| Amt Süderbrarup | Böel | Boren | Loit | Mohrkirch | Norderbrarup | Nottfeld | Rügge | Saustrup | Scheggerott | Steinfeld | Süderbrarup | Ulsnis | Wagersrott

Bekanntmachung der Anordnung des Abbrennverbots für Feuerwerkskörper

Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. S.169) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes vom 05.08.1977 (GVOBl. S.-H. S. 269) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.07.1978 (GVOBl. S.-H. S. 211) wird in den Gemeinden des Amtes Süderbrarup (Böel – Boren – Loit – Mohrkirch – Norderbrarup – Nottfeld – Rügge – Saustrup – Scheggerott – Steinfeld – Süderbrarup – Ulsnis und Wagersrott) das

Verbot angeordnet, am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 in der Nähe (Mindestabstand 100 m) von reetgedeckten Gebäuden, Kirchen und Altenheime  pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke wie z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper u.ä.) abzubrennen.

An den übrigen Tagen des Jahres besteht das Verbot bereits aufgrund des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel wird auf folgende Bestimmungen der §§ 21 und 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz hingewiesen:

  1. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 01.01. – 28.12. des Jahres dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden.
     
  2. Das Überlassen bzw. der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Dieses Verbot betrifft auch das Überlassen dieser Gegenstände von Erwachsenen (z.B. Eltern) an Kinder und Jugendliche.

Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen können mit Geldbuße bis zu 5.000,-- Euro geahndet werden.

Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Signalmunition und See-notraketen sowie das Abschießen von Munition jeder Art eine erhebliche Gefahr darstellt und ver-boten ist.

Es wird um vorsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit den Feuerwerkskörpern gebeten, damit Schäden jeglicher Art vermieden werden.

Die Bekanntmachung steht hier zum Download für Sie bereit.

Anfahrt

Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup

Kontakt

Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de

Sprechzeiten

Mo.  8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr
Di. 8.00-12.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr
  und nach Vereinbarung

 

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Abonnieren Sie jetzt unseren
kostenlosen Newsletter!

Newsletter Anmeldung

 

 

Behördennummer 115

Unter einer einzigen Telefonnummer gibt es Auskünfte über Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Vergabe­bekannt­machungen

Auf folgender Seite werden fortlaufend die Vergabe­bekannt­machungen veröffentlicht.

VERGABEBEKANNTMACHUNGEN

Zuständigkeitenfinder

Der ZuFiSH ist ein Informations­portal rund um Dienstleistungen, die die öffentliche Hand in Schleswig-Holstein Ihnen als BürgerIn anbietet.

ZuFiSH

Bankverbindung

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN: DE10 2175 0000 0070 0321 98
BIC: NOLADE21NOS